Tesla hat eine Klage gegen das California Department of Motor Vehicles (DMV) eingereicht. Das Unternehmen möchte eine frühere Entscheidung aufheben lassen, die Tesla wegen irreführender Werbung für seine Fahrassistenzsysteme als schuldig befunden hatte. Diese gerichtliche Auseinandersetzung könnte weitreichende Folgen für die Zukunft der autonomen Fahrtechnologie und deren Vermarktung haben.
Die Klage folgt auf eine Feststellung des Office of Administrative Hearings (OAH) in Kalifornien. Diese hatte besagt, dass Tesla die Vorschriften des Bundesstaates durch falsche Angaben zu den Fähigkeiten seiner Fahrzeuge verletzt hat. Obwohl die DMV zunächst eine mögliche Suspendierung von Teslas Lizenzen in Betracht zog, wurde diese Entscheidung später revidiert, nachdem Tesla seine Marketingtexte angepasst hatte.
Wichtige Erkenntnisse
- Tesla klagt gegen die kalifornische DMV wegen des Vorwurfs der Falschwerbung.
- Die Klage zielt darauf ab, die Einstufung als „Falschwerber“ für „Autopilot“ und „Full Self-Driving“ zu widerrufen.
- Die DMV hatte ursprünglich eine Suspendierung der Lizenzen von Tesla in Erwägung gezogen, diese aber nach Marketinganpassungen fallen gelassen.
- Tesla setzt seine Zukunft stark auf Robotaxi-Systeme und das Cybercab.
- Kritiker bemängeln, dass die Marketingaussagen die Fähigkeiten der Systeme übertrieben darstellen.
Rechtlicher Streit um irreführende Bezeichnungen
Die Klage von Tesla, datiert auf den 13. Februar, argumentiert, dass die DMV das Unternehmen „zu Unrecht und grundlos“ als „Falschwerber“ bezeichnet habe. Dies betrifft die früheren Bezeichnungen „Autopilot“ und „Full Self-Driving“ (FSD). Tesla möchte diese Einstufung gerichtlich annullieren lassen.
Die Anwälte des Autoherstellers betonen, dass es für Kunden unmöglich gewesen sei, ein Tesla-Fahrzeug mit diesen Funktionen zu erwerben, ohne klare und wiederholte Hinweise zu erhalten, dass die Systeme das Fahrzeug nicht autonom machen.
Faktencheck
Tesla verwendet aktuell die Bezeichnung „Full Self-Driving (Supervised)“ für sein teils automatisiertes Fahrerassistenzsystem. Dieses System wird nur noch auf Abonnementbasis angeboten.
Hintergrund der DMV-Entscheidung
Im vergangenen Jahr hatte die DMV festgestellt, dass Tesla mit den Begriffen „Autopilot“ und „Full Self-Driving“ den Eindruck erweckt habe, die Fahrzeuge könnten vollständig autonom fahren. Dies stehe im Widerspruch zu den tatsächlichen Fähigkeiten der Systeme, die weiterhin die volle Aufmerksamkeit des Fahrers erfordern.
Nach dieser Feststellung forderte die Behörde Tesla auf, seine Marketingtexte zu überarbeiten. Bis zum 17. Februar hatte Tesla diese Anpassungen vorgenommen, woraufhin die DMV auf eine Lizenzsperre verzichtete. Tesla geht es nun jedoch um die prinzipielle Anerkennung, keine Falschwerbung betrieben zu haben.
Das Versprechen des autonomen Fahrens
Elon Musk, CEO von Tesla, hat Investoren und Kunden seit Langem versprochen, dass die Fahrzeuge des Unternehmens durch Over-the-Air-Software-Updates zu vollständig autonomen Robotaxis aufgerüstet werden würden. Obwohl die Systeme von Tesla im Laufe der Zeit anspruchsvoller geworden sind, ist dieses Versprechen bisher nicht vollständig eingelöst worden.
Besonders nach einem Rückgang der Elektrofahrzeugverkäufe im letzten Jahr hängt der zukünftige Erfolg von Tesla maßgeblich davon ab, sichere und funktionierende fahrerlose Systeme zu liefern. Diese sollen es ermöglichen, die Autos ohne menschliches Eingreifen sicher zu nutzen.
„Die Zukunft von Tesla hängt stark von unserer Fähigkeit ab, echte fahrerlose Systeme zu liefern.“
Kontext: Robotaxi-Pläne
Tesla testet derzeit eine kleine Anzahl automatisierter Fahrzeuge im Rahmen seines Robotaxi-Pilotprojekts in Austin, Texas. Erst kürzlich kündigte das Unternehmen den Produktionsstart seines kommenden Cybercab an. Dieses zweisitzige Fahrzeug ist ohne Lenkrad oder Pedale konzipiert und soll ebenfalls in Texas gefertigt werden.
Diskrepanz zwischen Marketing und Realität
Tesla hat seine Systeme jahrelang so dargestellt, als seien sie ohne aufmerksamen Fahrer sicher nutzbar. Ein bekanntes Beispiel ist ein Auftritt von Elon Musk in der CBS-Sendung „60 Minutes“ im Jahr 2018. Dort fuhr er in einem Model 3 mit aktiviertem Autopilot und erklärte der Korrespondentin Lesley Stahl, er tue „nichts“, während das Auto selbstständig fuhr.
Die Bedienungsanleitungen von Tesla weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Fahrer die FSD-Funktionen (Supervised) nicht ohne Beachtung des Straßenverkehrs nutzen sollen. Diese Diskrepanz zwischen öffentlicher Darstellung und den Sicherheitshinweisen in den Handbüchern ist ein zentraler Punkt der Kritik.
Gerichtliche Auseinandersetzungen und ihre Folgen
Die Klage der DMV bei der OAH argumentierte, dass Teslas Marketing für „Autopilot“ und „Full Self-Driving“ fälschlicherweise suggerierte, die Autos könnten autonom fahren. Teslas Anwälte entgegneten, dass die DMV nie bewiesen habe, dass Verbraucher in Kalifornien tatsächlich verwirrt waren, ob die Autos ohne menschliche Aufsicht sicher zu fahren seien.
Neben der aktuellen Klage läuft eine weitere Sammelklage gegen Tesla. Kunden, die FSD in der Erwartung kauften, dass ihre Autos im Laufe der Zeit zu Robotaxis aufgerüstet würden, fordern ihr Geld zurück. Dies zeigt die breite Unzufriedenheit und die Erwartungshaltung, die durch das Marketing von Tesla geweckt wurde.
- Ein tödlicher Unfall: Tesla wurde zudem teilweise für einen tödlichen Unfall haftbar gemacht, an dem der Autopilot beteiligt war. Der Fahrer gab an, sein Handy fallen gelassen zu haben und dachte, das Enhanced Autopilot-System würde bremsen, falls ein Hindernis im Weg wäre.
- Urteil: Das Verfahren führte zu einem Urteil von 243 Millionen US-Dollar, das Tesla an die Familie des Verstorbenen und einen verletzten Überlebenden des Unfalls zahlen musste.
Diese Fälle unterstreichen die ernsthaften Konsequenzen, die sich aus der Interpretation und dem Verständnis von Fahrassistenzsystemen ergeben können. Die Klage gegen die DMV könnte einen Präzedenzfall für die Regulierung und Vermarktung von autonomen Fahrtechnologien schaffen.
Die Bedeutung für die Automobilbranche
Der Ausgang dieses Rechtsstreits wird genau beobachtet. Er könnte nicht nur Teslas Geschäftspraktiken beeinflussen, sondern auch die Art und Weise, wie andere Automobilhersteller ihre fortschrittlichen Fahrerassistenzsysteme vermarkten dürfen. Eine klare Definition und Kommunikation der Fähigkeiten dieser Technologien ist entscheidend für das Vertrauen der Verbraucher und die öffentliche Sicherheit.
Die Diskussion um die Begriffe „Autopilot“ und „Full Self-Driving“ zeigt die Herausforderungen, mit denen die Branche konfrontiert ist. Es geht darum, innovative Technologien zu entwickeln und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit deren Grenzen genau versteht.




