Ab dem 1. Oktober 2025 gelten in Arizona neue Regeln für die Nutzung von HOV-Spuren (High-Occupancy Vehicle). Elektrofahrzeuge und andere Fahrzeuge mit alternativem Kraftstoff, die nur mit einer Person besetzt sind, verlieren dann den Zugang zu diesen Spuren während der Stoßzeiten. Diese Änderung tritt in Kraft, sofern der US-Kongress die entsprechenden Bundesvorschriften nicht verlängert.
Das Verkehrsministerium von Arizona (ADOT) hat eine Online-Ressource unter azdot.gov/HOVRule bereitgestellt. Dort können Fahrzeughalter sich über die bevorstehenden Änderungen informieren und prüfen, wie sich dies auf ihre täglichen Fahrten auswirkt. Die Anpassung betrifft insbesondere Fahrer, die sich bisher auf Ausnahmen verlassen konnten.
Wichtige Punkte
- Ab 1. Oktober 2025 verlieren Elektro- und alternative Kraftstofffahrzeuge ohne Beifahrer den HOV-Zugang.
- Dies betrifft die Stoßzeiten von 6 bis 9 Uhr und 15 bis 19 Uhr.
- Die Änderung tritt in Kraft, wenn der US-Kongress die Bundesvorschriften nicht verlängert.
- ADOT bietet Informationen unter azdot.gov/HOVRule an.
Hintergrund der HOV-Regulierung
HOV-Spuren, auch bekannt als Fahrgemeinschaftsspuren, sind dazu gedacht, den Verkehrsfluss zu verbessern und die Anzahl der Fahrzeuge auf den Straßen zu reduzieren. Sie sollen Anreize für Fahrgemeinschaften schaffen und damit auch die Umweltbelastung minimieren. In der Region Phoenix sind HOV-Spuren während der Hauptverkehrszeiten für Fahrzeuge mit mindestens zwei Insassen vorgesehen.
Die Stoßzeiten in Phoenix sind morgens von 6 Uhr bis 9 Uhr und nachmittags von 15 Uhr bis 19 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können die HOV-Spuren von allen Fahrzeugen genutzt werden, unabhängig von der Insassenzahl. Diese Regelung soll eine effizientere Nutzung der Straßeninfrastruktur während der verkehrsreichsten Stunden gewährleisten.
Faktencheck HOV-Spuren
- In Phoenix sind HOV-Spuren während der Spitzenzeiten (6-9 Uhr und 15-19 Uhr) für mindestens zwei Insassen verpflichtend.
- Ausnahmen gelten für Motorräder, öffentliche Busse, Einsatzfahrzeuge und Abschleppwagen.
Ausnahmen und ihre mögliche Aufhebung
Bisher erlaubte der aktuelle Bundesgesetzestext Arizona, bestimmte Fahrzeuge mit alternativem Kraftstoff von den HOV-Beschränkungen auszunehmen. Dies galt für Fahrzeuge, die mit Erdgas, Propan, Wasserstoff und anderen speziellen Kraftstoffen betrieben werden. Auch Elektrofahrzeuge mit einem speziellen Kennzeichen für alternative Kraftstoffe oder energieeffiziente Fahrzeuge konnten die HOV-Spuren ohne Beifahrer nutzen.
Diese Ausnahmeregelung ermöglichte es Fahrern solcher Fahrzeuge, die Vorteile der HOV-Spuren zu nutzen, selbst wenn sie alleine unterwegs waren. Die Absicht war, die Akzeptanz umweltfreundlicherer Fahrzeuge zu fördern. Wenn die Bundesvorschrift jedoch ausläuft, entfällt diese Sonderbehandlung. Dies könnte die Attraktivität von Elektrofahrzeugen für Pendler in Arizona beeinflussen, die bisher auf diese Privilegien zählten.
„Die Aufhebung dieser Ausnahmen könnte Pendler dazu anregen, wieder Fahrgemeinschaften zu bilden oder öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, um die HOV-Spuren weiterhin legal nutzen zu können.“
Auswirkungen auf Fahrer von E-Fahrzeugen
Für Besitzer von Elektrofahrzeugen und Fahrzeugen mit alternativem Antrieb bedeutet die bevorstehende Änderung eine signifikante Anpassung. Wer bisher die HOV-Spuren alleine nutzte, muss ab dem 1. Oktober 2025 entweder einen Beifahrer mitnehmen oder während der Stoßzeiten auf die regulären Spuren ausweichen. Dies könnte zu längeren Fahrzeiten oder einer erhöhten Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs führen.
Die Entscheidung des US-Kongresses ist hierbei ausschlaggebend. Sollte keine Verlängerung der Bundesvorschrift erfolgen, wird das Arizona Department of Public Safety (DPS) die neuen Regeln durchsetzen. Dabei werden weiterhin Faktoren wie die Schwere des Verstoßes und die Verkehrssicherheit berücksichtigt.
Hintergrundinformationen zur Bundesvorschrift
Die bestehende Bundesvorschrift, die Arizona die Ausnahmen für alternative Kraftstofffahrzeuge erlaubt, ist Teil größerer Bemühungen zur Förderung umweltfreundlicher Transportmittel. Ihr Auslaufen ist nicht ungewöhnlich, da solche Regelungen oft zeitlich befristet sind und regelmäßig überprüft werden müssen. Die Verlängerung hängt von politischen Entscheidungen und aktuellen Verkehrsanforderungen ab.
Empfehlungen für Fahrzeughalter
ADOT rät allen betroffenen Fahrzeughaltern, sich frühzeitig auf die Änderungen einzustellen. Eine Möglichkeit ist die Bildung von Fahrgemeinschaften. Dies ist nicht nur eine Möglichkeit, die HOV-Spuren weiterhin zu nutzen, sondern trägt auch zur Reduzierung von Staus und Emissionen bei.
Alternativ können Fahrer während der Stoßzeiten auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Nutzung von Bussen oder Bahnen kann eine stressfreie Alternative darstellen, insbesondere auf stark frequentierten Strecken. Für weitere Informationen zu HOV-Spuren und deren Nutzung empfiehlt ADOT den Besuch der Webseite azdot.gov/HOV.
Die Anpassung der Regeln unterstreicht die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Überprüfung und Optimierung der Verkehrspolitik. Ziel ist es, den Verkehr effizient zu steuern und gleichzeitig Umweltziele zu verfolgen. Es bleibt abzuwarten, ob der Kongress die Ausnahmeregelung noch verlängern wird. Bis dahin sollten sich Fahrer auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten.