Das Wyoming Department of Transportation (WYDOT) hat am 1. Oktober 2025 mit der Erhebung von Kraftstoffsteuern und Lizenzgebühren für öffentliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge (EV) begonnen. Diese Maßnahme betrifft alle öffentlich verkaufte Elektrizität zum Laden von Elektrofahrzeugen und soll eine faire Besteuerung im gesamten Bundesstaat sicherstellen.
Wichtige Punkte
- Wyoming klassifiziert Elektrizität als alternativen Kraftstoff für Elektrofahrzeuge.
- Öffentliche Ladestationen unterliegen nun einer Kraftstoffsteuer von 0,24 US-Dollar pro Gallone.
- Die Steuerberechnung erfolgt auf Basis von Kilowattstunden mittels der Benzin-Gallonen-Äquivalent-Formel.
- Eine jährliche Lizenzgebühr von 25 US-Dollar pro Standort ist erforderlich.
- Private Ladestationen zu Hause sind von diesen neuen Anforderungen ausgenommen.
Neue Besteuerung für Elektrofahrzeuge
Die Entscheidung von WYDOT basiert auf einer bestehenden Satzung, die Elektrizität als alternativen Kraftstoff definiert, wenn sie zum Laden von Elektrofahrzeugen verwendet wird. Damit unterliegt sie der Kraftstoffsteuer. Alle Betreiber von öffentlichen Ladestationen müssen seit dem 1. Oktober die verkaufte Elektrizität melden und die entsprechende Steuer an die Wyoming Fuel Tax Administration abführen.
Wayne Hassinger, Manager der Wyoming Fuel Tax Administration, erklärt die Entwicklung: „Anfangs war der EV-Markt minimal. Besitzer von Elektrofahrzeugen in Wyoming erwarben jährliche Aufkleber bei der Fahrzeugzulassung, um die Kraftstoffsteuerpflicht zu erfüllen.“
„Mit der landesweiten Ausbreitung von Elektrofahrzeugen fahren nun mehr auswärtige Elektrofahrzeuge auf Wyomings Straßen. WYDOT beginnt daher mit diesem Erhebungsprozess, um eine faire Besteuerung zu gewährleisten.“
Fakten zur Steuer
- Steuersatz: 0,24 US-Dollar pro Gallone (Benzin-Gallonen-Äquivalent).
- Berechnung: Basierend auf Kilowattstunden.
- Lizenzgebühr: 25 US-Dollar jährlich pro Standort.
- Berichterstattung: Monatliche Meldepflichten für Betreiber.
Warum die Änderung jetzt kommt
Die Zunahme von Elektrofahrzeugen, insbesondere von außerhalb des Bundesstaates, führte zu der Notwendigkeit einer Anpassung der Besteuerung. Bisher trugen hauptsächlich Einheimische über jährliche Gebühren zur Straßeninstandhaltung bei. Die neue Regelung stellt sicher, dass alle Nutzer der Straßen, unabhängig von ihrem Herkunftsstaat, ihren Anteil leisten.
Kimberly Peters, Supervisorin der Wyoming Fuel Tax Administration, vergleicht die Situation mit traditionellen Kraftstoffen: „Letztendlich ist es wie Benzin oder Dieselkraftstoff. Die Elektrizität treibt Fahrzeuge an, die auf den Straßen fahren. Die Kraftstoffsteuer hilft, einen Teil der Kosten von WYDOT für die Instandhaltung dieser Straßen und Brücken zu decken.“
Diese Regelung gilt für öffentliche Ladestationen der Level 2 und Level 3. Strom, der vor dem 1. Oktober 2025 verbraucht wurde, wird nicht rückwirkend besteuert. Auch das Laden zu Hause ist von diesen Anforderungen ausgenommen.
Hintergrund der Regelung
Die Kraftstoffsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Instandhaltung der Straßeninfrastruktur. Mit der Verbreitung von Elektrofahrzeugen sinken die Einnahmen aus traditionellen Kraftstoffsteuern. Durch die Besteuerung von Ladeelektrizität stellt Wyoming sicher, dass die Finanzierung der Infrastruktur auch in Zukunft gesichert ist.
Dies ist ein Beispiel dafür, wie Staaten versuchen, ihre Finanzierungsmodelle an die sich ändernde Mobilitätslandschaft anzupassen.
Pflichten für Betreiber von Ladestationen
Betreiber von öffentlichen Ladestationen müssen umgehend Maßnahmen ergreifen, um die neuen Vorschriften einzuhalten. Dazu gehört die Beantragung einer Wyoming Fuel Tax EV Charging Station Lizenz und die monatliche Meldung der verkauften Elektrizität. Die Lizenzgebühr beträgt 25 US-Dollar pro Standort und ist jährlich zu entrichten.
Es ist wichtig zu beachten, dass auch das kostenlose Anbieten von Ladevorgängen die Betreiber nicht von dieser Pflicht entbindet. Der Staat betrachtet die Bereitstellung von Elektrizität zum Laden von Fahrzeugen als einen steuerpflichtigen Vorgang, unabhängig davon, ob dem Endverbraucher Kosten entstehen.
Für weitere Informationen und zur Sicherstellung der Einhaltung können Betreiber die Wyoming Fuel Tax Administration direkt kontaktieren. Das Department bietet Unterstützung an, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Auswirkungen auf EV-Besitzer
Für Besitzer von Elektrofahrzeugen in Wyoming, die ihre Fahrzeuge hauptsächlich zu Hause laden, ändert sich nichts. Die neuen Steuern und Gebühren betreffen ausschließlich öffentliche Ladestationen. Dies schützt private Haushalte vor zusätzlichen Belastungen und konzentriert die Besteuerung auf die kommerzielle Nutzung der Ladeinfrastruktur.
Pendler und Reisende, die auf öffentliche Ladestationen angewiesen sind, werden die Auswirkungen der neuen Kraftstoffsteuer und der damit verbundenen Kosten möglicherweise spüren. Die Erhöhung der Betriebskosten für Ladestationsbetreiber könnte zu höheren Preisen für das Laden an öffentlichen Stationen führen.
Fazit und Ausblick
Wyoming gehört zu den ersten Staaten, die eine umfassende Kraftstoffsteuer auf Elektrizität für Elektrofahrzeuge einführen. Diese Entwicklung spiegelt den wachsenden Trend wider, Einnahmequellen für die Straßeninstandhaltung an die zunehmende Elektromobilität anzupassen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Regelung auf die Verbreitung von Elektrofahrzeugen und die Entwicklung der Ladeinfrastruktur im Bundesstaat auswirken wird.
Andere Bundesstaaten könnten Wyomings Ansatz genau beobachten und ähnliche Maßnahmen in Betracht ziehen, um ihre eigene Finanzierung der Infrastruktur zu sichern. Dies könnte ein Präzedenzfall für eine landesweite Anpassung der Steuerpolitik im Bereich der Elektromobilität werden.




